Berater als Zeuge bei Bank-, Versicherungs-, und Finanzgesprächen und beim Steuerberater.
Die Komplexität der Vertragsgestaltung bei Finanzgeschäften aller Art ist heute für den durchschnittlichen Kunden nicht mehr zu durchschauen.
Finanzprodukte sind von ihrer Chance - Risiko - Struktur für Laien nicht mehr zu verstehen. Oftmals werden Produkte von den Instituten verkauft, welche nur der Provisionsmaximierung der Vermittler und selten den Wünschen und Vorstellungen des Kunden entsprechen.
Trotz der neuen gesetzlichen Regelung bleibt der Kunde bei Finanzgeschäften relativ ungeschützt den AGBs und der Dokumentation der Anbieter ausgeliefert.
Ehepartner und Familienangehörige gelten im Zweifel vor Gericht nicht als objektive und glaubwürdige Zeugen.
Die aktuelle Diskussion zu Kapitallebensversicherungen, Riester-Produkten, Fonds und Zertifikaten lassen im Licht der Finanz- und Schuldenkrise erkennen, dass bei Abschluss und der Beratung entsprechender Verträge für normale Kunden viele Fallen aufgestellt sind.
Unterstützung bietet hier die neue Dienstleistung des Finanzberaters als Begleitperson und Zeuge des Kunden. Nach den gesetzlichen Richtlinien des Bundesamtes für Finanzdienstleistungen und der europäischen Union.
Die Dienstleistung des Beraters im Einzelnen:
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